Die nähPark Vollkasko AGBs

 

 

 

Der nähPark Vollkasko-Schutz umfasst:

  • Bedienungsfehler
  • Ungeschicklichkeit
  • Fahrlässigkeit
  • Vorsatz Dritter
  • Kurzschluss/Überspannung/Strom
  • Diebstahlschutz
  • Transportschäden (ausgenommen Seetransport)
  • Brand/Explosion
  • Blitzschlag
  • Naturgewalt (s. u.)
  • Wasser/Feuchtigkeitsschäden

... und zusätzlich alle Folgeschäden an der Maschine verursacht durch:

  • Materialfehler
  • Konstruktionsfehler
  • Produktionsfehler


Bei einem der genannten Versicherungsereignisse sind alle notwendigen Reparaturkosten gedeckt – volle 24 Monate lang!
Wenn Sie möchten auch bis zu 36 Monate und länger…

Im Totalschadenfall ist für die Entschädigung der Zeitwert der Maschine maßgebend.

  • Versicherungsschutz wird ausschließlich für Näh-/Stickmaschinen bzw. Overlock-/Covermaschinen gewährt, die im nähPark als privater Endverbraucher mit Wohnsitz in Deutschland neu gekauft werden. Das Versicherungsobjekt wird stückgenau durch Angabe von Marke, Modell und Serienbzw. Chassis-Nummer definiert. Die Versicherungsleistung bezieht sich ausschließlich auf dieses Einzelstück.
     
  • Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gelten uneingeschränkt weiter.
     
  • Der nähPark Vollkasko-Schutz bietet Ihnen im Versicherungsfall zusätzliche Leistungen, die weit über Gewährleistungs- oder Garantieansprüche hinausgehen. Mit eingeschlossen sind die Transportkosten für den von uns beauftragten Hin-/Rücktransport innerhalb Deutschlands.

  • Nicht im Vollkasko-Schutz enthalten sind lediglich die Kosten einer Reinigung des Geräts, die Ausführung einer Wartung bzw. eines Kundendienstes, der Ersatz von abgenutzten Verschleißteilen (z.B. Nadeln, Spulen, Glühbirnen, Messer, Spulenkapseln, Stichplatten) oder die Beseitigung von Abnutzungs-Schäden (z.B. Kunststoff-Verfärbungen, verkratzte Gehäuseteile, Gebrauchsspuren am Gerät).

  • Der nähPark ist Versicherungsnehmer für das versicherte Gerät, Ansprüche können nur gegenüber dem nähPark direkt geltend gemacht werden. Dem nähPark obliegt eine eventuelle Geltendmachung bei seinem Versicherungsvertragspartner. Lehnt das Versicherungsunternehmen berechtigt die Versicherungsleistung für die versicherte Maschine gegenüber nähPark ab, so ist nähPark gleichermaßen zur Ablehnung gegenüber dem Käufer berechtigt. Die Versicherungsleistung bzw. Versicherungsausschlüsse bestimmen sich nach den Bedingungen für den nähPark Vollkasko-Schutz. Versicherungsbedingungen im Detail sind weiter unten einsehbar.
     
  • Naturgewalt: Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben, Blitzschlag
     
  • Vom nähPark garantierte Versicherungsdauer für Ihr gekauftes Maschinenmodell: 24 Monate. Versicherungsbeginn ist das Datum der Rechnung.
     
  • Für monatlich nur 0,3% des Kaufpreises können Sie den Versicherungsschutz zweimal um jeweils ein Jahr bei gleichen Versicherungsbedingungen verlängern. Auch bei Verlängerung des Versicherungsschutzes bleibt der nähPark Versicherungsnehmer. Die Option zur Verlängerung muss 3 Monate vor Ablauf der Versicherungsdauer bei nähPark schriftlich vorliegen. Eine Verlängerung ist sowohl vom Erst- als auch von Folgekäufern mit Wohnsitz innerhalb Deutschlands möglich. Ohne Eingang eines Optionsantrags endet der nähPark Vollkasko-Schutz nach Ablauf von 2 Jahren.
     
  • Für eine darüberhinausgehende Verlängerung ab Beginn eines 5. Versicherungsjahres, wird dem Versicherungsnehmer auf Anfrage ein neu kalkuliertes unverbindliches Angebot unterbreitet, der Monatsbeitrag, der Versicherungsnehmer und die Leistungen können sich hierbei verändern.

 

Der nähPark Vollkasko-Schutz bietet für Sie eine völlig kostenfreie Sonderleistung des nähPark! 

Versicherungsnehmer für Ihre Maschine ist der nähPark, Sie haben keinerlei Verpflichtung, Sie gehen kein Vertragsverhältnis ein und haben ausschließlich den Vorteil, über ein Gratis-Sicherheitspaket zu verfügen!

Bitte beachten Sie, dass dieses Angebot nur Gültigkeit hat für Käufer mit Wohnsitz innerhalb Deutschlands.

  

 

 

nähPark Exklusivschutz AGBs