Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Geräuscharme Bewegung des Stickarms

  • Freiarmsticken mit jedem Rahmen

  • Für BERNINA 7er und 8er Serie


Bernina Stickmodul L mit SDT (Smart Drive Technology)

Art. Nr.: 10ABSMLSDT

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Artikel auf Lager, Lieferzeit 1 bis 3 Werktage

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Geräuscharme Bewegung des Stickarms

  • Freiarmsticken mit jedem Rahmen

  • Für BERNINA 7er und 8er Serie


Die Smart Drive Technology sorgt für optimale Stickergebnisse und erweitert die kreativen Möglichkeiten.

Die Vorteile
Ein Stickmodul mit Smart Drive Technology erkennt man am SDT-Schriftzug nach dem BERNINA-Logo. Diese Technologie ermöglicht eine geräuschärmere Bewegung des Stickarms und je nach Stickmotiv und gewähltem Rahmen eine reduzierte Stickzeit im Vergleich zum Stickmodul ohne SDT.

Die Ausstattung
Da mit dem Stickmodul L auch reine Nähmaschinen ergänzt werden können, bringt es natürlich auch das passende Zubehör mit. Im Lieferumfang sind daher der passende Stickfuß und drei verschiedene Rahmen bereits enthalten. Mit allen Rahmen kann die Freiarmfunktion dieses Stickmoduls genutzt werden.
Der größte Stickbereich mit 41 x 28 Zentimetern ist nur mit einem Modell der 8er Serie voll nutzbar. 

Hinweis: Dieses Stickmodul passt für die BERNINA-Modelle B 700, B 735, B 770 QE, B 770 QE PLUS, B 790, B 790 PLUS, B 880 und B 880 PLUS.
Zur Benutzung des Stickmoduls muss ggf. die Firmware der Maschine aktualisiert werden. 

Das nähPark Servicecenter - Ihr Ansprechpartner für die Technik

Wenn Sie Ihre neue Maschine bei uns im nähPark kaufen, entscheiden Sie sich für einen traditionellen Fachhandelsbetrieb mit zuverlässigem technischen Service. Wir kümmern uns um Garantieleistungen, Reparaturen, Kundendienste und organisieren den sicheren Maschinentransport. Darüber hinaus steht Ihnen unser fachkundiges Hotline-Team für technische Fragen gerne zur Verfügung. Guter Kundenservice ist uns ganz besonders wichtig.

Großen Wert legen wir auf eine hohe Kompetenz und eine ständige Weiterbildung unseres Service-Teams, damit wir für Sie stets eine zuverlässige und schnelle Ausführung technischer Arbeiten gewährleisten können. Wir pflegen einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit den technischen Abteilungen der Hersteller, haben dadurch immer die aktuellsten Informationen verfügbar und sind selbstverständlich in vollem Umfang zertifiziert.

Rufen Sie an! 
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Garantie und Gewährleistung für private Verbraucher*

A) nähPark-Garantiehinweis

Der nähPark Diermeier steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner für technischen Service, insbesondere auch im Garantie- oder Gewährleistungsfall, zur Verfügung. Wir beraten Sie bei allen Fragen rund um Ihre Maschine, organisieren für Sie die logistische Abwicklung von Kundendienst- und Reparaturaufträgen und sorgen für eine fachgerechte Erledigung technischer Arbeiten – nicht nur im Garantiefall!

Sofern Sie eine Frage oder ein technisches Problem mit Ihrem Gerät haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Mitarbeiter in unserem Servicecenter. Wir setzen alles daran, Ihr Anliegen schnell, zuverlässig und sorgfältig zu erledigen.

Garantieanspruch geltend machen
Um den Anspruch auf die nähPark-Garantie geltend zu machen, müssen Sie uns das Produkt nach vorheriger Absprache zusenden bzw. überbringen. Gerne sind wir Ihnen bei der Organisation des Transports bzw. des Versands behilflich. Zusätzlich erforderlich ist die Vorlage des Kaufbelegs. Alle Ansprüche aus Herstellergarantien und gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften gelten uneingeschränkt, die nähPark-Garantie bietet ggf. darüberhinausgehende Leistungen.

Keine Garantie
Wir bitten um Verständnis, dass wir für  Verschleißteile aller Art (z.B. Nadeln, Spulen, Einfädler, Spulenkapseln, Glühbirnen, Antriebsriemen, Stichplatten, Messer uvm.) und Verbrauchsmaterialien (z.B. Garne, Vliese) keine Garantie übernehmen. Dies gilt auch für selbst verursachte Schäden durch Fehlbedienung, ungenügende Pflege, Nichtbeachtung von Wartungs-/Handhabungsvorschriften sowie höhere Gewalt. Auch nach unautorisierten technischen Eingriffen oder Verwendung von nicht originalen Zubehörartikeln übernehmen wir keine Garantie.

Leihgeräte
In begründeten Einzelfällen stellen wir nach unserem Ermessen ein Leihgerät (ggf. kostenpflichtig) zur Verfügung, dies ist eine freiwillige Leistung des nähPark, ein Anspruch darauf besteht nicht.

Details zu den aktuellen nähPark-Serviceleistungen und zu unserem Abhol- und Bringservice erfragen Sie bitte in unserem Servicecenter. Sie erreichen unseren technischen Support unter der Telefonnummer 09971-996600 (bzw. 0049 9971 996600 aus dem Ausland).

 

Bei gebrauchten Geräten
gelten die folgenden Bestimmungen:

  1. Garantieberechtigter
    Die nähPark Garantie wird jedem Käufer gewährt, der das Produkt im nähPark zur eigenen privaten Verwendung erwirbt. Bei gewerblicher Nutzung gilt ausschließlich die gesetzliche Gewährleistung.
  2. Garantiezeit
    Diese nähPark Garantie gilt für die Dauer von 12 Monaten nach Erhalt des Produkts. 
  3. Garantieleistung
    Während der Garantiezeit übernehmen wir alle Kosten für Arbeitsleistungen und Ersatzteile. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. 

Bei neuen Geräten
Hier gilt die gesetzliche Gewährleistung oder eine darüber hinausgehende Herstellergarantie. Bei einzelnen Produkten ergänzen wir spezielle nähPark-Garantieleistungen, auf die wir gesondert hinweisen. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche und Herstellergarantiezusagen bleiben hiervon unberührt. 

 

B) Gesetzliche Gewährleistung für private Verbraucher*

Was ist Gewährleistung ? Was beinhaltet die gesetzliche Gewährleistung ?

Wenn der Verkäufer zur Gewährleistung verpflichtet ist, so bedeutet das, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware zum Verkaufszeitpunkt frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Das heißt, dass die Ware die kaufvertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen muss, weitere eventuell vereinbarte Zusagen erfüllt sein müssen und die Lieferung mengenmäßig korrekt ist. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt grundsätzlich der Käufer.

Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt bei Neuwaren 24 Monate. Der Kunde kann seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Produkts 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren entsprechend den AGB im nähPark) geltend machen. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand. Reklamiert der Käufer erst nach Ablauf von 6 Monaten nach dem Kaufzeitpunkt, so gibt es eine Beweislastumkehr, der Käufer muss in diesem Fall beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies gilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermaßen.

Wichtige Anmerkung: Unabhängig von Ihren rechtlichen Gewährleistungsansprüchen oder Herstellergarantiezusagen möchten wir Ihnen im nähPark Diermeier erstklassigen Service bieten – und dazu zählen wir auch ein außergewöhnlich hohes Maß an Kulanzleistungen. Sprechen Sie uns einfach an...

C) Bernina - Garantiebestimmungen*

Garantiezeit und -gültigkeit

Die Firma Bernina Nähmaschinen Deutschland GmbH übernimmt ab dem Datum der Berechnung an den Endabnehmer für die verkauften Maschinen eine vertragliche Garantie von zwei (2) Jahren gegen jegliche Fehler oder Ausfälle vorbehaltlich der nachfolgenden Einschränkungen. Die Garantie erstreckt sich weder auf den Verschleiß noch auf Schäden oder Mängel, die durch den unsachgemäßen Gebrauch verursacht werden. Die Garantie erlischt bei unautorisierten vorgenommen Änderungen oder wenn Originalzubehör/-teile durch andere als Originalteile ersetzt werden. Die Garantie gilt nicht für Schäden durch Fremdeinwirkung. Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers.

Garantieerweiterung

Voraussetzung für Ansprüche aus der BERNINA-Garantieerweiterung ist die erfolgreich durchgeführte Registrierung der gekauften Maschine innerhalb von drei (3) Monaten ab Kaufdatum. Diese Registrierung ist ausschließlich online durch den Käufer möglich, die entsprechende online-Adresse erhält der Käufer bei Lieferung/Abholung der Maschine.

Die Garantieerweiterung beträgt weitere zwei (2) Jahre, sodass sich eine Gesamtdauer der Bernina-Garantie von vier (4) Jahren ergibt.

Geltungsbereich

Die Bernina-Garantie gilt innerhalb von Deutschland und Österreich. Die Vorlage des Kaufbelegs im Original ist erforderlich. Garantieleistungen können nur von Bernina selbst oder autorisierten Vertragspartnern erbracht werden.

 

 

 

* Informationen, Richtlinien und Vereinbarungen für BUSINESS-Kunden / Geschäftskunden / Unternehmer finden Sie in unserem BUSINESS-Bereich.

  • Serie 7
  • Bernina B 700 mit SDT-Stickkit
  • Bernina B 700 mit Stickkit
  • Bernina B 700 ohne Stickmodul
  • Bernina B 735
  • Bernina B 735 mit Stickmodul
  • Bernina B 770 QE
  • Bernina B 770 QE Jubiläumsedition
  • Bernina B 770 QE mit Stickkit
  • Bernina B 770 QE mit Stickkit Jubiläumsedition
  • Bernina B 770 QE PLUS
  • Bernina B 770 QE PLUS Kaffe Edition
  • Bernina B 770 QE PLUS Kaffe Edition mit Standard-Stickmodul
  • Bernina B 770 QE PLUS Kaffe Edition mit Stickmodul
  • Bernina B 770 QE PLUS mit Stickmodul
  • Bernina B 790 mit Stickkit
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  • Bernina B 790 PLUS mit SDT-Stickmodul
  • Bernina B 790 PLUS mit Stickkit
  • Bernina B 790 PLUS mit Stickkit Jubiläumsmodell
  • Bernina B 790 PLUS mit Stickkit Special Edition
  • Serie 8
  • Bernina B 880 mit SDT-Stickmodul
  • Bernina B 880 mit Stickkit
  • Bernina B 880 PLUS mit Stickkit
  • Bernina B 880 PLUS mit Stickkit Jubiläumsmodell
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