A)
nähpark-Garantie
Der nähpark
Diermeier steht Ihnen
als kompetenter Ansprechpartner für technischen
Service, insbesondere
auch im Garantie- oder Gewährleistungsfall, zur
Verfügung. Wir
beraten Sie bei allen Fragen rund um Ihre Maschine,
organisieren für
Sie die logistische Abwicklung von Kundendienst- und
Reparaturaufträgen
und sorgen für eine fachgerechte Erledigung
technischer Arbeiten –
nicht nur im Garantiefall.
Sofern Sie eine
Frage oder ein technisches Problem mit Ihrem Janome-Gerät haben,
wenden
Sie sich bitte vertrauensvoll an die Mitarbeiter in unserem
Servicecenter.
Wir setzen alles daran, Ihr Anliegen schnell, zuverlässig
und
sorgfältig zu erledigen.
Details zu den aktuellen
nähpark-Serviceleistungen
und zu unserem
Abhol- und Bringservice erfragen Sie bitte in unserem
Servicecenter.
Sie erreichen unseren technischen Support unter der
Telefonnummer
09971-99660-23 (bzw. 0049 9971 99660-23 aus dem Ausland).
B) Gesetzliche Gewährleistung
Was ist Gewährleistung ? Was
beinhaltet
die gesetzliche Gewährleistung ?
Wenn der Verkäufer zur
Gewährleistung
verpflichtet ist, so bedeutet das, dass der Verkäufer
dafür
einsteht, dass die gehandelte Ware zum Verkaufszeitpunkt frei von
Sach-
und Rechtsmängeln ist. Das heißt, dass die Ware die
kaufvertraglich
vereinbarte Beschaffenheit aufweisen muss, weitere
eventuell
vereinbarte Zusagen erfüllt sein müssen und die Lieferung
mengenmäßig
korrekt ist. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels
trägt
grundsätzlich der Käufer.
Die gesetzliche
Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt bei Neuwaren 24 Monate. Der Kunde
kann seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Produkts 2 Jahre
lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren entsprechend den AGB im
nähpark)
geltend machen. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6
Monaten
nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt
defekt
war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel
zum
Übergabezeitpunkt noch nicht bestand. Reklamiert der Käufer erst
nach
Ablauf von 6 Monaten nach dem Kaufzeitpunkt, so gibt es eine
Beweislastumkehr,
der Käufer muss in diesem Fall beweisen, dass das
Gerät schon bei
der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies gilt für neue
wie gebrauchte
Waren gleichermaßen.
Wichtige Anmerkung: Unabhängig von
Ihren
rechtlichen Gewährleistungsansprüchen oder
Herstellergarantiezusagen
möchten wir Ihnen im nähpark Diermeier
erstklassigen Service bieten –
und dazu zählen wir auch ein
außergewöhnlich hohes Maß an
Kulanzleistungen. Sprechen Sie uns einfach
an ...
C) JANOME - 5 Jahre Garantie
JANOME produziert ausschließlich in eigenen Werken in Japan, Taiwan sowie Thailand und setzt alles daran, dass JANOME-Produkte Ihre Erwartungen erfüllen!
Garantiefristen
Für Ihre JANOME-Maschine gilt, bei normalem Privatgebrauch (nicht kommerziell) eine Garantiefrist von fünf (5) Jahren auf mechanische und elektronische Bauteile. Für Mehrnadel-Stickmaschinen von JANOME beträgt die Garantiedauer zwei (2) Jahre. Bei gewerblicher Nutzung erhalten Sie ein (1) Jahr Garantie. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf des neuen Gerätes, Garantiebeleg für die Geltendmachung von Garantieansprüchen bei nähpark Diermeier ist der Original-Kaufbeleg.
Garantieleistungen
JANOME Deutschland verpflichtet sich im Garantiefall kostenlos alle Teile nach eigenem Ermessen entweder zu reparieren oder auszutauschen, welche sich aufgrund fehlerhafter Herstellung oder Verarbeitung als mangelhaft erwiesen haben. Voraussetzung ist, dass die Maschine für haushaltübliche Zwecke verwendet wurde. Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist gehen Kosten und Risiko des Transports auf den Erwerber über.
Übertragung der Garantie, Garantieausschlüsse
Diese Garantie ist vom Erstkäufer nicht übertragbar und beinhaltet nicht die dem üblichen Verschleiß ausgesetzten Teile, versehentliche Beschädigungen, Schäden durch Fahrlässigkeit oder Ausfälle aufgrund fehlerhafter Bedienung, insbesondere im Hinblick auf die Anweisungen der Gebrauchsanleitung. Die Garantie erlischt, sobald unbefugte Personen Reparaturen bzw. Reparaturversuche oder Veränderungen an dem Gerät vornehmen. Sie erlischt ebenfalls, wenn die Seriennummer geändert wurde oder unleserlich ist. Alle notwendigen Arbeiten in diesem Zusammenhang sind kostenpflichtig. Die folgenden Verschleißteile unterliegen nicht dieser Garantie: Nadeln, Spulen, Spulengehäuse, Glühleuchten/Nähbirnen/Leuchteinheiten, Kohlebürsten, Federn, nicht-metallische Teile oder Bauteile, Greifer, Spulenhalter, Einfädelvorrichtungen, Stichbildungsvorrichtungen, Schneidewerkzeuge und alle Teile, die normalem Verschleiß unterworfen sind.
Geltungsbereich
Diese Garantie gilt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Luxemburg. Informationen zu Garantieleistungen in anderen Ländern erhalten Sie auf Anfrage. Gesetzlich geregelte Rechte des Verbrauchers für den Verkauf von Konsumgütern werden von dieser Garantie nicht berührt.